Der Betriebsrat muss im Unternehmen vor jeder Einstellung, Ein- oder Umgruppierung und Versetzung gem. § 99 BetrVG unterrichtet werden. Erforderliche Unterlagen sind ihm vorzulegen. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu ge-ben hat und die Zustimmung des Betriebsrates zu der geplanten Maßnahme einzuholen ist.
Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, muss der Arbeitgeber die Zustimmung durch das Arbeits-gericht ersetzen lassen, bevor er die beabsichtigte Maßnahme durchführen darf.
Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen zu vermitteln, wie die Anhörung in jedem der gesetzlich vorgesehenen Fälle - Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung - auszugestalten ist.
Themen und Inhalte:
• Anwendbarkeit des § 99 BetrVG
• Grundlagen der ordnungsgemäßen Anhörung (insbesondere bei Sonderfällen wie z. B. bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern)
o Inhalt
o Form
o Frist
• Zulässige Widerspruchsgründe
• Gerichtliche Zustimmungsersetzung