Die Kenntnis neuer Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung ist Bestandteil vorausschauender Personalarbeit.
In unserer traditionellen Auftaktveranstaltung informieren wir Sie über gesetzliche Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht und wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs, die sich auch auf die tägliche Praxis im Personalbereich auswirken.
Themen und Inhalte
Neue Gesetze:
- Erhöhungen von Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung
- Start der Umstellung auf die digitale AU-Bescheinigung
- Kurzarbeitergeld bei corona-bedingtem Arbeitsausfall
- Fristen für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz wegen Corona
- Aktuelle Rechtsprechung:
- Arbeitsvertragsrecht
- Urlaub und Vergütung
- Teilzeit- und Befristungsrecht
- Antidiskriminierungsrecht
- Kündigungsrecht
- Betriebsverfassungs- und Tarifrecht
Teilnehmerkreis:
Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referenten:
RAin Susanne Burster
RA Michael Vedders
Unternehmerverbände Südhessen
Für Nicht-Mitglieder werden Seminargebühren
in Höhe von 199 EUR zzgl. Mwst. erhoben.