Der Gesetzgeber geht davon aus, dass wirtschaftliche Zusammenhänge ab einer bestimmten Unternehmensgröße – mehr als 100 Arbeitnehmer – so komplex sind, dass dem Betriebsrat hierfür ein Hilfsorgan zur Seite gestellt werden muss – der Wirtschaftsausschuss.
Das Onlineseminar zeigt auf, wann und wie ein Wirtschaftsausschuss gebildet wird und vermittelt einen Überblick über Status und Rechte, sowohl des Ausschusses als auch seiner Mitglieder und der Ausschussarbeit.
Themen und Inhalte
- Zweck des Wirtschaftsausschusses
- Bildung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
- Zuständigkeit und Befugnisse – „wirtschaftliche Angelegenheiten“
- Informationspflichten des Arbeitgebers
- Status der Ausschussmitglieder
Teilnehmerkreis
Geschäftsführer/innen, Personalleiter/innen, Mitarbeiter/innen im Personalbereich und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung
Referent/en
Das Seminar wird von den Juristen/Juristinnen der Bezirksgruppe Darmstadt und Südhessen durchgeführt.