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BEITRAG März 2023 (von Susanne Kienhorn)

 

Startups werden ge-pusht! und die DIGI-Zuschuss-Runde 2023 ist gestartet!

Liebe Unternehmen,

in diesem Newsletter liegt der Schwerpunkt in erster Linie auf der Förderung für Startups. Werfen Sie aber bitte auch einen Blick auf den EIC Accelerator (siehe unten) und die Liste der Förderprogramme, die wir für alle Interessenten wieder auf den aktuellen Stand gebracht haben. Insbesondere konnte der DIGI-Zuschuss mit einem ersten Aufruf im März starten. Der nächste Aufruf ist am 10.05.2023. In der aktuellen Runde hat man 48 Stunden Zeit, sich registrieren zu lassen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung!

Der Monat März steht in Hessen im Zeichen der Startups. Seit dem 01.03.2023 können Startups mit innovativen, wirtschaftlich verwertbaren und nachhaltigen Geschäftsmodellen ihre Skizzen zur Beantragung des Förderprogramms push! einreichen. Darunter fallen technologische und nicht-technische Innovationen, insbesondere neuartige Produkte, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingangebote. Besonders förderwürdig sind dabei Startups, die einen Beitrag zur Lösung drängender Zukunftsfragen leisten, vor allem durch Nachhaltigkeit entsprechend den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Hier lohnt es sich diese zu recherchieren und der Geschäftsidee entsprechende Ziele in der Bewerbung zu formulieren.

Das hessische Förderprogramm bietet einen einmaligen Zuschuss bis zu 40.000,- Euro und leistet damit in der Frühphase einen Beitrag zur Finanzierung der Weiterentwicklung der eigenen Geschäftsidee. Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben, die im Förderzeitraum anfallen. Der Zuschuss darf zum Beispiel für Aufbau von Vertriebskanälen, Gestaltung einer Marketingkampagne, Entwicklung neuer Produktionsstoffe, Umsetzung von Patentschutzverfahren, Sicherung von Intellectual Property oder dem Ausbau von Produktionskapazitäten verwandt werden.

Die antragstellenden Unternehmen dürfen maximal fünf Jahre alt sein, müssen die KMU Kriterien erfüllen und ihren Sitz in Hessen haben oder spätestens bis drei Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids in Hessen einrichten. Ausgeschlossen ist eine Doppelförderung von Ausgaben. Das bedeutet, dass eine Maßnahme zum Beispiel nicht gleichzeitig über den DIGI-Zuschuss und push! gefördert werden kann. Es handelt sich bei push! um ein Stipendium, sodass eine gleichzeitige Förderung über z.B. EXIST, das Green Startup Programm oder das ESA-BIC Programm nicht möglich ist.

Der Prozess ist zweistufig: Erst erfolgt die Bewerbung, die von einem Team vorabgeprüft und bewertet wird. Die Skizzen und die Vorbewertung werden dann einer Fachjury vorgelegt. Diese entscheidet, welche Startups die Förderung in einem zweiten Schritt beantragen können. Bis der Bescheid ergeht, wird es Mitte Juli, sodass die Investitionsmaßnahmen erst dann beginnen können.

Über das Terminbuchungstool können sich AntragstellerInnen einen Termin buchen und Fragen zur Bewerbung selbst, den Voraussetzungen und dem Verfahren stellen. Ich bin in die Beratung eingebunden und konnte eine Vielzahl von Startups-Fragen beantworten und auch individuelle Tipps für den Antrag erteilen.

Hier ein paar allgemeine Learnings:

  • Lasst Euch beraten, nutzt das Terminbuchungstool
  • Stellt Euer Startup und Eure Unternehmensziele nachvollziehbar vor
  • Lest Euch das Merkblatt durch und achtet auf die Bewertungskriterien
  • Zeigt deutlich auf, warum Eure Idee innovativ und nachhaltig ist (Sustainable Development Goals – SDGs). Welche der 17 Ziele setzt Ihr wie mit Eurem Startup um?
  • Zeigt Eure Einzigartigkeit
  • Nutzt das Pitch Deck (max. 10 Seiten) für Visualisierungen
  • Bitte formuliert nicht mit technischen Fachausdrücken
  • Erläutert, wofür Ihr das Startup-Stipendium push! einsetzen wollt. Dabei muss verständlich und nachvollziehbar sein, welchen Beitrag die Förderung (bezogen auf das Vorhaben oder Projekt) bei der Entwicklung eines innovativen Geschäftsmodells oder beim Auf- und Ausbau Eures Startups leisten soll

Bewerbungsschluss ist am 29.03.2023 um 23.59 Uhr. Aber keine Sorge, es gibt einen zweiten Aufruf, der am 24.05.2023 startet. Also nicht abschrecken lassen, wenn es beim ersten Mal nicht funktioniert hat.

Mir ist in der Beratung das eine oder andere Startup begegnet, das Potentiale für den EIC Accelerator hat.

EIC Accelerator -  interessant für Startups und KMU

Der EIC Accelerator richtet sich ausschließlich an international ausgerichtete, wachstumsorientierte kleine und mittlere Unternehmen und Startups mit einer risikoreichen, innovativen Idee und großem Marktpotenzial.

Voraussetzungen sind:

  • Es müssen noch keine Umsätze vorliegen
  • Verfolgt wird ein themenoffener Ansatz, es gibt jedoch auch jährlich wechselnde thematische Ausschreibungen
  • Ab Seed Phase (Technologiereifegrad von 5 oder 6)
  • Es werden technologische und nicht-technologische Innovationen unterstützt

Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von 2,5 Mio.€ (Förderquote 70 %) gewährt werden. Ergänzt wird die Zuwendungskomponente von der Investitionskomponente in Form von direktem Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital.

Der Antragsprozess ist dreistufig und erfolgt online über die EIC AI Plattform.

  • Einreichung Kurzantrag mit Video und Pitch-Präsentation
  • Vollantrag, nach positivem Gutachten
  • Interview in Brüssel für besonders erfolgsversprechende Antragsteller

Da es sich um ein exklusives Förderprogramm handelt, empfehle ich dringend, den Kontakt zu Enterprise Europe Network Hessen aufzunehmen, die den Antrag begleiten.

Ich wünsche allen einen schönen Start in den Frühling und viel Erfolg bei den Anträgen.

Kontaktdaten:
Susanne Kienhorn
Kienhorn Beratung & Coaching
Tel. 0661 – 968 931 30
Mobil 0171 – 123 24 59
mail@kienhorn.de
www.kienhorn.de

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Katja Farfan

Leiterin Digitales, Technologietransfer und Startups

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