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BEITRAG Januar 2024 (von Susanne Kienhorn)

Förderblog@HM

 

Förderung von Beratung im Fokus

Ich begrüße Sie im neuen Jahr 2024 und hoffe, Sie sind gut gestartet. Auch in diesem Jahr werde ich Sie mit meinen Beiträgen begleiten und Sie mit Informationen rund um das Thema Fördermittel versorgen. Sie erhalten zusätzlich zum Artikel eine aktualisierte Tabelle der wichtigsten Förderprogramme in den Bereichen Digitalisierung, Forschung und Entwicklung, Energieeffizienz und Startups. Felder mit roter Schrift erhalten aktuelle Änderungen. Die Programme sind mit der entsprechenden Website verlinkt - so können Sie sich weitere Informationen beschaffen.

Im Folgenden präsentiere ich Ihnen eine Kurzdarstellung der Programme rund um das Thema Digitalisierung und erläutere anschließend die Neuerungen zur De-minimis-Verordnung 2024 und weitere Kurzmeldungen

1. Digitalisierungsprogramme

go-digital (Förderung KMU)
Alternativ zum ausgelaufenen Programm "Digital jetzt" können Sie sich über go-digital informieren. go-digital unterstützt Sie bei der Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten, der Erschließung neuer Marktanteile und vor dem Verlust sensibler Daten. Um die KMU-Förderung go-digital in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Dienstleister gelistet sein. Dieser stellt den Antrag für Sie, wodurch Ihre Chance berücksichtigt zu werden deutlich steigt.

DIGI-Zuschuss (Förderung KMU)
Das Land Hessen fördert Sie bei der digitalen Transformation Ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Erhöhung der IT-Sicherheit. Fördergegenstand ist sowohl Hard- als auch Software. Im Jahr 2024 wird es erneut Förderaufrufe geben, welche bisher jedoch noch nicht veröffentlicht wurden. Tipp: Sie können sich, unabhängig vom Zeitpunkt des Aufrufs, bereits vorab in der Datenbank anmelden. Sollten Sie den Zuschuss schon einmal bekommen haben, ist keine weitere Antragstellung mehr möglich.

Digitalisierungsberatung (Förderung KMU)
Über das RKW Hessen haben Sie die Möglichkeit, Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch zu nehmen. Die BeraterInnen müssen beim RKW gelistet sein. Sie können bis zu 15 Tage in Anspruch nehmen. Hier gab es aktuelle Anpassungen, welche auch die anderen Beratungsförderungen betreffen.

Betriebliche Investitionen (Förderung vom Start-up bis zum Großunternehmen)
Hohe Investitionen in Hard- und Software können über das Programm der WIBank gefördert werden. Zudem sind weitere Investitionen (Maschinen, Baumaßnahmen und Einrichtung) förderfähig. Das Programm ist allerdings mit dem Aufbau von Arbeitsplätzen verbunden und abhängig vom Standort der Betriebsstätte. Daher lohnt sich eine Antragstellung erst ab ca. 400.000 Euro Investitionsvolumen und nach einem Vorgespräch mit der WIBank in Bezug auf die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens.

push (Förderung für Startups)
Hocherfreulich ist, dass push inzwischen das dritte Jahr in Folge aufgelegt wird. Eine Antragstellung ist ab dem 1. Februar möglich - es lohnt sich vorab einen Beratungstermin unter www.push.hessen.de (siehe Kontaktbereich auf der Website) zu buchen. Da ich selbst Teil des Beratungsteams bin, lernen wir uns vielleicht dabei kennen. Der zweite Bewerbungsstart folgt ab dem 6. Mai 2024. Es können beispielsweise Investitionen in Software oder  Programmierleistungen gefördert werden.

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KFW (Förderung von Start-ups bis größere mittelständische Unternehmen)
Sie können die zinsgünstige Finanzierung (aktuell ab 2,76 % effektivem Jahreszins) für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung verwenden.

2. Änderungen der De-minimis-Verordnung

Ganz wichtig ist die Änderung der De-minimis-Verordnung seit dem 1. Januar 2024. Von der Reform betroffen sind insbesondere die De-minimis-Schwellenwerte und die Transparenzvorschriften. Der Gesamtbetrag, der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen, darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren, 300.000 € (vorher: 100.000 € für Unternehmen im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs und 200.000 € für sonstige Bereiche) nicht überschreiten.

Ab dem 1. Januar 2026 wird es ein zentrales Register geben, in dem Sie Ihre Beihilfen erfassen müssen. Während der Übergangszeit wird man von Ihnen, bei der Fördermittelantragstellung, eine Erklärung über den Umfang der in den letzten drei Jahren empfangenen De-minimis-Beihilfen verlangen.

3. Weitere Kurzmeldungen

Auslaufen des Programms "Digital Jetzt"
Eine wichtige Änderung betrifft das Programm Digital Jetzt, welches leider 2023 ausgelaufen und nicht erneut aufgelegt wird. Gefördert wurden Investitionen in digitale Technologien, damit verbundene Prozesse und externe Vernetzung der Unternehmen. Der Nachteil des Programms war seine hohe Attraktivität: Die Vielzahl an Anträgen brachte eine geringe Wahrscheinlichkeit, berücksichtigt zu werden mit sich.

BAFA Förderung Modul 1-6
Die BAFA Programme Modul 1 bis 6 bleiben ausgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz. Diese unterliegen derzeit noch der Überprüfung der Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht zum 2. Nachtragshaushalt.

Förder-Update: Und wie immer habe ich Ihnen eine Kurzfassung interessanter Förderprogramme in der Fördertabelle zusammengefasst. Über das Anklicken der Titel gelangen Sie zur entsprechenden Website des Förderprogramms. Die Felder mit roter Schrift zeigen Ihnen an, welche Änderungen es zum letzten Stand, November 2023, gegeben hat.

Zu guter Letzt möchten wir Sie noch auf eine Online Veranstaltung im Coffee-Break Format rund um verschiedenste Förderthemen hinweisen. Gemeinsam mit mehreren Partnern aus dem hessischen Förderökosystem stellen wir aktuelle Fördermöglichkeiten, -themen und -schwerpunkte vor. Die Einladung erhalten Sie gewohnt mit ausreichend Vorlauf per Mail und auf der HESSENMETALL Website.

Ich bin gespannt, welche Änderungen und neue Förderprogramme im Jahr 2024 zu erwarten sind. Wie gewohnt halte ich Sie in diesem zweimonatigen Newsletter über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Ihre Susanne Kienhorn

Kontaktdaten:

Susanne Kienhorn
Kienhorn Beratung & Coaching
Tel. 0661 – 968 931 30
Mobil 0171 – 123 24 59
mail@kienhorn.de
www.kienhorn.de

 

S. Kienhorn

Katja Farfan

Leiterin Digitales, Technologietransfer und Startups

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