Richtlinie zur Verbundausbildung Hessen in KMU
Seit dem 28.09.2020 ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Verbundausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen in Kraft. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Welches Ziel verfolgt die Förderung?
Ziel ist es, Ausbildungsmöglichkeiten für hessische junge Menschen, besonders für solche mit weniger guten Ausbildungschancen, in Zeiten der Corona-Pandemie zu verbessern.
Was wird gefördert?
Ausbildungsverhältnisse in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die in Kooperation mit Partnern in den Ausbildungsjahren 2020 oder 2021 als Verbundausbildungen begonnen werden.
Wie sieht die Förderung aus?
- Zuschuss zur Vergütung in Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung für maximal 12 Monate
- Zuschuss für Mehrausgaben in der Verbundausbildung, die nicht im Ausbildungsbetrieb stattfinden, mit einem Festbetrag von 68,- Euro für jeden externen vollen Ausbildungstag des/der Auszubildenden
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Wer ist antragsberechtigt?
- KMU mit bis zu 249 Beschäftigten mit Sitz in Hessen
- Verbundpartner, d. h. Bildungseinrichtungen, überbetriebliche Ausbildungsstätten, Wirtschaftsverbände und ausbildungsberechtigte Unternehmen jeder Betriebsgröße, sofern sie externe Ausbildungsabschnitte für KMU übernehmen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- die Ausbildung wird als Verbundausbildung durchgeführt (Kooperation zwischen mindestens 2 Partnern pro Ausbildungsverhältnis)
- Verbundausbildungsplätze sind mit ausbildungsinteressierten Personen ohne Ausbildungsplatz zu besetzen, d. h. mit Personen, die bis zum 1. Oktober 2020 keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten (für das Ausbildungsjahr 2020)
- ein Ausbildungsplan liegt vor, der von der zuständigen Stelle nach BBiG oder HwO genehmigt wurde
- der Ausbildungsplan sieht externe Ausbildungsabschnitte von mindestens 4 Monaten im ersten Ausbildungsjahr vor
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Vor Ausbildungsbeginn bei der Bewilligungsbehörde Regierungspräsidium Kassel (RP Kassel)
- Der Antrag ist elektronisch über die Website des RP Kassel (rp-kassel.hessen.de) zu stellen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim RP Kassel.
Den vollständigen Text der Richtlinie und das Merkblatt zum Förderprogramm finden Sie >> hier im Service-Portal zum Nachlesen.