Manteltarifvertrag

Der sog. Manteltarifvertrag bildet das Herzstück eines jeden Flächentarifwerks. In ihm sind wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses geregelt, die langfristig gelten sollen. Hierzu gehören u. a. die Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Regelungen zu Urlaubsansprüchen und ihrer Behandlung hinsichtlich einzelner Fragestellungen wie der Kürzung bei unterjährigem Ein- oder Austritt oder Fristen, die bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhalten sind.

Wegen der langfristig angelegten Dauer solcher Regelungen sind Manteltarifverträge nur selten Gegenstand von Veränderungen, Streichungen oder Ergänzungen. Der Manteltarifvertrag gilt daher – mit einigen wenigen Änderungen wie der Anpassung an den ERA im Jahr 2005 – seit vielen Jahrzehnten weitgehend unverändert. Aktuell arbeiten die Tarifvertragsparteien an einer Überarbeitung des Manteltarifvertrages mit dem Ziel, diesen besser verständlich und einfacher handhabbar zu machen.

Martina Zilch

Syndikusrechtsanwältin Tarifwesen und Arbeitswissenschaft

Lars Eickmeier

Syndikusrechtsanwalt Tarifwesen und Arbeitswissenschaft

Katharina Dietrich

Referentin Tarifwesen und Arbeitswissenschaft