Entgeltrahmenabkommen (ERA)

In Tarifverträgen wurde früher nach Arbeitern und Angestellten unterschieden, weil zwischen diesen beiden Gruppen von Beschäftigten, auch „blue collar“ und „white collar“ genannt, in vielen Gesetzen des Arbeits- und Sozialrechts unterschieden wurde. Für beide Gruppen galten bei vielen Themen, wie z. B. dem zusätzlichen Urlaubsgeld, unterschiedliche Regelungen.

Durch die Veränderung der Arbeitswelt näherten sich die Arbeitsumstände beider Gruppen auch in den Anforderungen an Wissen und Können aneinander an. Es wurde zunehmend schlechter vermittelbar, wieso für beide Gruppen von Beschäftigten unterschiedliche Arbeitsbedingungen gelten sollten.

Dementsprechend wurden in gesetzlichen Regelungen bestehende Unterschiede zunehmend eliminiert. Im Tarifwerk der hessischen M+E-Industrie wurden 2004, parallel zur bundesweiten Entwicklung in der M+E-Industrie die wichtigen tariflichen Regelungen zur Beschreibung von Anforderungen an einem Arbeitsplatz, aus denen sich dann die Entgeltgruppe und damit auch der Entgeltanspruch der Beschäftigten ergibt, vereinheitlicht: aus Lohnrahmen- und Gehaltsrahmentarifvertrag wurde das EntgeltRahmenAbkommen (ERA), mit dem die Anforderungen des Arbeitsplatzes für alle tariflichen Beschäftigten nach einheitlichen Kriterien in 11 Entgeltgruppen bewertet werden. Zur Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender des Tarifvertrages vereinbarten die Tarifparteien 108 Niveaubeispiele, in denen ein konkreter Arbeitsplatz beschrieben, seine Anforderungen definiert und dieser der richtigen tariflichen Entgeltgruppe zugeordnet wird.

Neben der Ermittlung des tariflichen Grundentgelts regelt das ERA noch die leistungsbezogene Vergütung, die als Leistungszulage, Mehrverdienst aufgrund eines Kennzahlenvergleichs oder Zielerreichungszulage nach einer Zielvereinbarung gewährt wird.

Die Regelungen des ERA stellen eine transparente, gerechte Bezahlung der Beschäftigten sicher und sind daher ein wichtiges Element für die Akzeptanz des Flächentarifvertrags in der M+E-Branche. Sie bilden auch ein Gütesiegel für die verbandstarifgebundenen Mitgliedsunternehmen bei der Rekrutierung neuer Beschäftigter.

Martina Zilch

Syndikusrechtsanwältin Tarifwesen und Arbeitswissenschaft

Lars Eickmeier

Syndikusrechtsanwalt Tarifwesen und Arbeitswissenschaft

Katharina Dietrich

Referentin Tarifwesen und Arbeitswissenschaft