Einige Stationen auf dem Weg zu mehr betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten
1984
Individuelle wöchentliche Arbeitszeit: keine einheitliche Vollzeit mehr, sondern nur noch
im
Betriebsdurchschnitt 38,5 Stunden. Die Arbeitszeit des einzelnen
Arbeitnehmers kann zwischen 37 und 40 Wochenstunden betragen =
Differenzierung Arbeitszeit kann im Übrigen ungleichmäßig verteilt
werden = Flexibilisierung (Verteilungszeitraum zwei Monate oder
Freischichten)
1987
Verteilungszeitraum sechs Monate. Einführung des Monatslohns nur fakultativ
mit betrieblicher Abweichungsmöglichkeit.
1990
40er Regelung: bis zu 13 Prozent der Tarifarbeitnehmer können 40 Stunden arbeiten. Weitere Verbesserung der Flexibilisierung.
1993
Härtefallklausel
Ost: Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten können die tariflichen
Mindestnormen durch die Tarifparteien für einzelne Betriebe
herabgesetzt werden.
1994
Verbesserung der 40er-Regelung, Erweiterung des Ausgleichszeitraums auf 12 Monate,
kollektive Absenkung der Arbeitszeit ohne bzw. mit Teillohnausgleich möglich.
1996/97
Teillohnausgleich entfällt, betriebsindividuelle Regelung der Sonderzahlung in Abhängigkeit
von Fehlzeiten möglich, IG Metall bekennt sich zu betrieblichen Sonderregelungen
bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
1997
Altersteilzeittarifvertrag mit grundsätzlicher Freiwilligkeit und weitgehenden
Abweichungsmöglichkeiten für Betriebe.
2001
Tarifvertrag
Entgeltumwandlung mit freier Wahl des Arbeitgebers hinsichtlich des
Durchführungsweges und freier Wahl des Arbeitnehmers auch über das „Ob“
Zusätzlich Schaffung des gemeinsamen Versorgungswerkes „MetallRente“
2004
„Pforzheimer Abschluss“: Öffnung für zahlreiche betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten
und TV-Abweichungen zur Zukunftssicherung von Betrieben
2004
Entgeltrahmenabkommen
mit zahlreichen neuen Gestaltungselementen in Form von Öffnungs- oder
Kleinbetriebsklauseln sowie neue Möglichkeit für Leistungsentgelt mit
Zielvereinbarung
2006
Tarifvertrag
Altersvorsorgewirksame Leistungen (anstelle VWL) mit Öffnung für
arbeitgeberfinanzierte BaV Differenzierungsmöglichkeiten bei
Entgelterhöhung
2006
Einmalzahlung differenzierbar zwischen 0 und 620 Euro
2007
Verschiebbarkeit
der 2. Stufe der Tariferhöhung und Differenzierung des Konjunkturbonus
von 0,7 Prozent