ermöglicht der "Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente" (TV FlexÜ) vom 30. Januar 2009 den älteren Arbeitnehmern den gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu sozial gesicherten Bedingungen. Die Unternehmen können diese Veränderungen zu annehmbaren Kosten personalpolitisch bewältigen.
Die wichtigsten Bedingungen des Tarifvertrages zur Altersteilzeit:
Halbierung der Arbeitszeit und Aufteilung in Arbeitsphase und Freistellungsphase (sogenanntes Blockmodell, maximal sechs Jahre)
steuerfreie Aufstockung des Altersteilzeitentgelts auf durchschnittlich pauschal 87 Prozent des Vollzeitnettos
Aufstockung der Rentenbeiträge auf 95 Prozent des Vollzeitniveaus.
Weitere Vorteile:
Hohe Flexibilität für freiwillige betriebliche Lösungen zum Themenbereich „Demografie und alternde Belegschaften“ mit und ohne Einbindung der Altersteilzeit,
Berücksichtigung des Wegfalls der Förderung ab dem 1. Januar 2010 bei materieller Ausstattung des TV FlexÜ.