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M+E Mitte verlängert Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung unbefristet

Kulenkamp: „Unverzichtbarer Flexibilisierungsbaustein!“

15.12.2010
Kulenkamp Dr. Eduard M+E MITTEFrankfurt / Darmstadt. Die Arbeitgeber der Metall- und Elektro-Industrie aus Hessen, Pfalz, Rheinland-Rheinhessen und dem Saarland (M+E-MITTE) und die IG Metall haben sich heute für die 400.000 Beschäftigten geeinigt, den Tarifvertrag Beschäftigungssicherung zu verlängern. Im Unterschied zu früher gilt dieser Tarif­vertrag in den drei Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland nun unbe­fristet. Er ermöglicht Mitgliedsunternehmen in schwierigen Lagen, zur Sicherung von Arbeitsplätzen die Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden abzusenken und das Entgelt entsprechend zu kürzen. Auch sind bei unregelmäßig verteilter Arbeitszeit langfristi­gere Ausgleichszeiträume möglich, insbesondere bei den Zeitkonten.
„Der Tarifvertrag Beschäftigungssicherung ist für die Mitgliedsunternehmen - neben dem Abkommen zur Standortsicherung, dem Entgelt-Rahmen-Abkommen und dem neuen Tarifvertrag „Zukunft in Arbeit“ - ein unverzichtbarer Flexibilisierungsbaustein zur Abweichung von tariflichen Standards in für Unternehmen definierten schwierigen Situationen. Deshalb haben wir uns auch entschieden, ihn nun ohne Befristung abzuschließen“, sagte Dr. Eduard Kulenkamp, Verhandlungsführer von M+E Mitte.

„Wir brauchen in unserer mittelständisch geprägten Industrie das Maximum an Flexibilisierung. Deshalb fordern wir die IG Metall auf, das flexible Instrument der Zeitarbeit nicht zu beschädigen.“ Die Zeitarbeit sei viel mehr als nur ein Instrument, um konjunkturell unübersichtliche Situationen zu überbrücken. Viele Zeitarbeitnehmer würden in die Stammbelegschaft übernommen. Das gelte gerade für Fachkräfte, so dass Zeitarbeit ein Einstieg in ein endgültiges Beschäftigungsverhältnis werde. Wer den Gesetzgeber hier zu pauschalen Regulierungen ermuntere, beschädige die wirksamste Form der beruflichen Neuorientierung und vertiefe dadurch den Riss durch unsere Gesellschaft zwischen Arbeitsplatzbesitzern und Arbeitslosen.


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