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Der neue Tarifvertrag zur Kurzarbeit und Beschäftigung (TV KB) regelt für den Fall der Kurzarbeit den Zuschuss, den der Arbeitgeber den Beschäftigten zum gekürzten Monatsentgelt und zum Kurzarbeitergeld gewährt. Dabei wurden die Regelungen des bisherigen Tarifvertrags zu Kurzarbeit, Qualifizierung und Beschäftigung (TV KQB) überarbeitet und angepasst. Der Tarifvertrag soll zum 1. Februar 2012 in Kraft treten und zunächst eine Laufzeit von vier Jahren haben. Die tarifliche Kurzarbeit bildet dabei neben dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und der gesetzlichen Kurzarbeit weiterhin die dritte Säule der Beschäftigungssicherung in der baden-württembergischen M+E-Industrie. Das erzielte Verhandlungsergebnis kann nach Zustimmung der jeweiligen Gremien unmittelbar in Kraft treten.
Gewerkschaft und Arbeitgeberverband weisen jedoch darauf hin, dass die tariflichen Bestimmungen zur Kurzarbeit unbedingt durch gesetzliche Regelungen flankiert werden müssten. „Auch wenn wir heute noch keine konkrete Krisensituation der Realwirtschaft erkennen können, brauchen wir schnelle Reaktionsmöglichkeiten für die Zukunft“, sagte Dulger: „Einige Branchen steuern bereits jetzt wieder auf Kurzarbeit zu.“ Deshalb fordern die Tarifparteien die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Maßnahmenpaket der erweiterten Kurzarbeit als Instrument weiter besteht und jederzeit über einen Kabinettsbeschluss in Kraft gesetzt werden kann. „In einer Notsituation dauert es zu lange, bis eine solche Regelung durch das gesamte parlamentarische Gesetzgebungsverfahren geschleust ist“, sagten Hofmann und Dulger. (Quelle: Südwestmetall)