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Mitgliedschaft bei HESSENMETALL - Voraussetzungen
Mitglied des Verbandes kann jeder zur Eisen-, Metall- und Elektro-Industrie gehörende privatwirtschaftliche Betrieb werden, der seinen Sitz im Land Hessen hat. Das Gleiche gilt für Betriebe, die zwar ihren Verwaltungssitz außerhalb, aber einen Betrieb innerhalb des Landes Hessens besitzen.
Das Gleiche gilt auch für Betriebe von Unternehmen verwandter Wirtschaftsbereiche und von Dienstleistungsunternehmen, die mit Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie oder eines verwandten Wirtschaftsbereiches verbunden sind oder für solche Unternehmen in erheblichem Umfang Dienstleistung erbringen.
Die Beantragung der Mitgliedschaft zum Verband geschieht durch schriftliche Erklärung und Anerkennung der Satzung sowie die Angabe der Art gegenüber dem Vorstand des Verbandes oder, soweit Bezirksgruppen bestehen, gegenüber deren Vorstand.
Nähre Informationen erhalten Sie auch über die Geschäftsführer der für Sie zuständigen Bezirksgruppen.