Gleicher Lohn für Zeitarbeiter?
Dr. Werner Scherer, Geschäftsführer Arbeitsmarkt- und
Sozialpolitik,
HESSENMETALL in Aktiv vom 14.08.10
Sollen Zeitarbeitnehmer
gleich bezahlt werden wie die zur Stammbelegschaft zählenden
Arbeitnehmer eines Unternehmens, wenn sie gleiche Arbeit verrichten? Die
Gewerkschaften sagen Ja, wir Arbeitgeber sagen Nein. Wer hat recht? Wir
meinen, Zeitarbeit ist ein eigener Markt mit bundesweit über 700 000
Beschäftigten.
Zeitarbeit ist zu 95 Prozent tarifvertraglich
geregelt, hat also von Gewerkschaften mitbeschlossene gültige
Tarifverträge. Unternehmen setzen Zeitarbeiter flexibel ein, solange die
Auftragslage noch keine Festanstellungen rechtfertigt. Und vielfach ist
Zeitarbeit das Sprungbrett in die Festanstellung. Manche Unternehmen –
wie Arno Arnold – nutzen Zeitarbeit sogar gezielt als Testlauf für die
Festanstellung. Eine gleiche Bezahlung wie die der Stammbelegschaften
würde die Arbeit um ein Viertel oder mehr verteuern, weil die
Zeitarbeitsfirma – wie unsere Consult Personaldienstleistungen – ja auch
eine Rekrutierungs- und Vermittlungsleistung mit nternehmerischem
Risiko erbringt , für die sie bezahlt werden möchte.
Ein
gesetzlicher Zwang zu gleicher Bezahlung würde weder den
Zeitarbeitnehmern noch den Unternehmen nützen, sondern Arbeitsplätze
vernichten. Zeitarbeit ist für viele das Einstiegstor in Arbeit – gerade
auch für weniger Qualifizierte. Den Betroffenen würde ein Bärendienst
erwiesen, wenn sie jetzt kaputt reguliert würde.
„Sprungbrett
in Festanstellung“